Fragen & Antworten
Aktuell nehmen wir grundsätzlich keine neuen Mitglieder auf (Oktober 2022). Freie Wohnungen werden intern vergeben oder befristet an eine gemeinnützige Institution vermietet. Sollten Wohnungen so nicht vermietet werden können, werden sie ausgeschrieben, dies ist jedoch selten der Fall.
Siehe Frage 1.
Grundsätzlich werden Ihre Wünsche berücksichtigt, zusätzlich aber auch Personen-/Zimmerzahl, Einkommen, der bestehende Mieter-Mix im betreffenden Haus und die Erreichung unseres Zieles, eine gute Durchmischung der Mieterschaft. Die definitive Auswahl erfolgt aufgrund der gesammelten Anmeldeformulare als Gemeinschaftsentscheid in unserer Vermietungskommission, bestehend aus drei Personen.
Der Mieter muss nur für Schäden aufkommen, die er selber verursacht hat oder für Schäden, die er mit geringem finanziellem Aufwand selber beseitigen (lassen) kann, „kleiner Mangel“ genannt. In der Regel wird der kleine Mangel nach einem Frankenbetrag bemessen, meist beträgt die Obergrenze CHF 150. Daher gilt: Sind die Kosten einer Reparatur kleiner als CHF 150 trägt sie der Mieter, sind die Kosten höher als CHF 150 trägt die Rechnung der Eigentümer/Vermieter.
Grundsätzlich ja, so lange sie von aussen nicht sichtbar ist.
Grundsätzlich ja, so lange es die Nachbarn nicht stört.
Gemäss Artikel 16 der Allgemeinen Bedingungen zu unseren Mietverträgen sind Haustiere nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Hunde, doch ebenfalls für frei laufende Katzen sowie für andere Tiere, welche die Nachbarschaft stören oder Probleme verursachen könnten. Die Missachtung dieses Bestimmung kann zu Kündigungen führen.
Kontakt
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